Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsinhalt
- Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der IFOS software GmbH und ihren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
- Die von uns abgegebenen Angebote und genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme von uns schriftlich bestätigt wurde bzw. eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wurde.
- Preise, Zahlung, Fälligkeit
- Alle Preise und Vergütungen verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Fracht, Porto, Versicherung und Installation im Preis nicht enthalten.
- Alle Forderungen werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Rechnungsabzug zur Zahlung fällig, etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
- Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, bezogen auf den Rechnungsendbetrag, zu verlangen.
- Lieferzeit
- Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, soweit nicht Fixgeschäfte ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Bei Auftragsänderung durch den Kunden, nach Auftragsbestätigung durch uns, sind wir an ursprünglich festgelegte Termine nicht mehr gebunden.
- Die Verpflichtung zur Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefer- bzw. Installationstermins setzt voraus, daß die technische Ausführung der vorgesehenen Lieferung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt dieser Lieferung völlig geklärt ist sämtliche vom Kunden beizustellende Unterlagen und abzugebende Erklärungen rechtzeitig vorliegen und auch die sonstigen Verpflichtungen des Kunden pünktlich erfüllt werden; ansonsten verschieben sich diese Termine angemessen.
- Verschiebt sich ein entsprechender Termin aus den vorgenannten Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten, haben wir das Recht, entweder eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus können Schadensersatzansprüche weder wegen Verzugs noch wegen unterbliebener Lieferung hergeleitet werden.
- Gefahrenübertragung
- Versand, Auswahl der Transportmittel, des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Soweit sich die Absendung verzögert, ohne daß wir dies zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Wir versichern die Ware gegen Transportschäden zugunsten des Kunden auf dessen Kosten. Falls der Kunde eine Transportversicherung nicht wünscht, hat er uns dies vorher rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
- Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
- Sicherungen, Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an gelieferten Sachen behalten wir uns solange vor, bis der Kunde seine Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis uns gegenüber erfüllt hat.
- Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sache darf weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Erfolgt eine Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahme, die unser Eigentum beeinträchtigen kann, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Im übrigen hat der Kunde bei einer Zwangsvollstreckung den Gerichtsvollzieher auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Sachen zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen, ohne daß deswegen ein Vertragsrücktritt erfolgt. Der Kunde hat insofern kein Recht zum Besitz. Die Zurücknahme der Anlage dient der Sicherstellung.
- Leistungsumfang
- Art und Umfang der von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der Produktbeschreibung und den Programmspezifikationen.
- Bei Softwareprodukten sind, trotz Erprobung unter repräsentativen Bedingungen, Fehler im Ablauf oder in den Ergebnissen nie vollständig auszuschließen. Der Leistungsumfang ist hier darauf beschränkt, daß die gelieferte Software im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software trägt der Kunde. Er trägt auch die Verantwortung, daß die Datenverarbeitungsanlage, Hardware und Software, seinen Anforderungen und Zwecken genügt.
- Bei Individual-Software führen wir auf Grund der Systemanalyse die Programmierung und den Test durch. Wir erstellen außerdem Anwender-Dokumentationen.
- Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung abzunehmen. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Software vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als angenommen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ein wesentlicher Fehler die Nutzung des Systems unmöglich macht.
- Sowohl bei Standard- als auch bei Individual-Software arbeiten wir den Kunden gegen besondere Berechnung in die Bedienung der Software auf dem betreffenden System und in die Handhabung der Formulare und Datenträger ein.
- Bei Programmänderungen und sonstigen Software-Serviceleistungen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
- In Systemanalysen, Dokumentationen usw. enthaltene Leistungsangaben stellen nur Beschreibungen dar und sind keine Zusicherung von Eigenschaften. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen und besonderen Vereinbarung.
- Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die für die Erbringung unserer vertraglichen Leistung erforderlich sind.
- Der Kunde wird uns auf Anforderung Testdaten und Testzeiten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen.
- Mehrleistungen, die in Folge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.
- Der Kunde ist verpflichtet unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
- Die Software-Vergütung schließt die Einarbeitung nicht ein, soweit nicht der vereinbarte Preis eine bestimmte Einarbeitungszeit enthält.
- An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Kosten der An-und Abfahrt sowie Spesen trägt der Kunde.
- Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Softwareunterlagen werden gesondert berechnet.
- Wir gewährleisten dem Kunden, gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung, die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software und Dokumentation auf einer Datenverarbeitungsanlage zu nutzen.
- Wir gewähren dem Kunden weiter, gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung, die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz unser ihm zur Verfügung gestelltes Know-How zu benutzen.
- Der Kunde wird die Software nur auf der in der Übernahmeerklärung aufgeführten Hardware und auch von uns freigegebenen Programmträgern benutzen. Er wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Kunden insbesondere ohne unsere schriftliche Einwilligung oder Anweisung nicht gestattet. Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Die Weitergabe an Dritte ist auf jeden Fall unzulässig. Gleiches gilt für die Benutzung unseres Know-Hows.
- Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtungen des Kunden behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-- zu verlangen.
- Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr, mit unserer schriftlichen Einwilligung, die Software und Dokumentation für spezielle Zwecke anzupassen und zu verändern. Nimmt der Kunde derartige Änderungen oder Erweiterungen vor, so übernehmen wir keinerlei Gewähr, auch nicht für von uns ursprünglich gelieferte Produkte.
- Bei Beendigung der Lizenz ist der Kunde verpflichtet, das betreffende Programm zu löschen und das gesamte Lizenzmaterial, einschließlich aller Kopien oder Teilkopien von geänderten oder bearbeiteten Fassungen, an uns zurückzugeben.
- Gewährleistung
- Wir räumen dem Kunden eine 24-monatige Gewährleistungsfrist ein, wobei der Kunde verpflichtet ist, Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Lieferung innerhalb von acht Tagen seit deren Empfang und Beanstandungen wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung für Lieferungen läuft unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Mängelrüge erhebt, und beginnt mit dem Tag der Anlieferung beim Kunden betreffend der Hardware und der Unterzeichnung der Übergabeerklärung bis Abnahme bei Software.
- Bei Mängeln an der Datenverarbeitungsanlage hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung der etwaigen Programmfehler oder auf Ersatz derjenigen Teile an der Hardware, die aufgrund von Material- oder Fabrikationsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind. Für die Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z.B.. Farbbänder, Walzen, Motoren, Akkus usw.) wird keine Gewährleistung übernommen.
- Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf die Erhebung von Fehlern oder sonstiger Nachbesserung. Erst nach endgültigem Fehlschlagen der Fehlerbeseitigung oder einer entsprechenden Ersatzlieferung, wofür uns eine angemessene Zeit einzuräumen ist, ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
- Im Falle unsachgemäßen Behandlung durch den Kunden oder einer dritten Person erlischt der Gewährleistungsanspruch. Das gilt auch bei ungenügender Instandhaltung, Beschädigung oder Zerstörung während des Transportes oder durch äußere Einwirkung.
- Programmängel müssen uns in nachvollziehbarer Form, unmittelbar nach deren Auftreten, mitgeteilt werden. Kann bei der Überprüfung eines behaupteten Mangels an der Hard- bzw. Software durch uns ein mitgeteilter Mangel nicht festgestellt werden, so trägt die Kosten dieser Prüfung der Kunde.
- Haftung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsversetzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Die Haftung für Mangelfolgschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
- Rückabwicklung des Vertrages
- Im Falle der Rückgängigmachung eines Vertrages muß sich der Kunde die Zeit der Nutzung der Hardware bzw. Software anrechnen lassen. Hierbei wird davon ausgegangen, daß die Lebensdauer von Software mindestens 60 Monate beträgt, so daß je begonnenen Monat der Nutzung ein sechzigstel den Preisen für die jeweilige Lieferung als Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.
- Erfüllt ein Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nimmt er insbesondere die vertraglich vereinbarte Leistung nicht entgegen, so sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zur Abgeltung unseres entgangenen Gewinnes in Höhe von 18% aus der jeweiligen Vertragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung höheren Schadens gegen entsprechenden Nachweis behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Schlußbestimmungen, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Chemnitz.
- Gerichtsstand ist Chemnitz soweit der Kunde Kaufmann ist.
- Unsere vorstehenden Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 1. Juni 1998